Warum neben Bürgerentscheid (BE) noch ein Ratsbegehren (RB)?




Welche Rolle spielt die Städtebauförderung bei der Entscheidung der Bürger*innen?
In der Sitzung des Gemeinderats am 24.07.2017 wurden die Weichen für den Bürgerentscheid gestellt. Herzlicher Dank geht an die 142 Unterstützer*innen, ohne die dieser Entscheidungsprozess außerhalb des Gemeinderats nicht möglich gewesen wäre. Nach der formalen Prüfung durch die Verwaltung und der einstimmigen Entscheidung des Gemeinderats ist der Bürgerentscheid jetzt zugelassen. Auf Antrag der Initiatoren wird vorbehaltlich einer Zustimmung des Innenministeriums der Bürgerentscheid zusammen mit der Bundestagswahl stattfinden. Auch wird den Bürger*innen die Briefwahl ermöglicht.

Nach Vorschlag von BGM Gleich und mehrheitlicher Zustimmung im Gemeinderat wird es zeitgleich eine Abstimmung über ein sogenanntes Ratsbegehren (RB) inkl. einer damit notwendigen Stichfrage geben. Die Fragestellung lautet im Kern ähnlich. Doch wer beim Bürgerentscheid für die Beibehaltung der dienstlichen Räume im bestehende Rathaus mit JA votiert muss beim RB mit NEIN abstimmen. Um schließlich noch seine Stimme für die Stichfrage abzugeben.

Nach Ansicht der Vertreter des Bürgerentscheids hätte durchaus eine Fragestellung genügt, um den mehrheitlichen Willen der Bürgerschaft zu erfahren. Doch auch das Ratsbegehren ist ein legitimes Mittel der Mehrheit im Gemeinderat, die Fragestellung so umzukehren, dass ein JA bei der Frage des RB eine Zustimmung zum Rathausneubau im Rahmen des Mehrzweckgebäudes bedeutet.
Formal werden alle drei Fragen – Bürgerentscheid, Ratsbegehren und Stichfrage auf einem Wahlzettel stehen.
Dass der Bürger drei Entscheidungen treffen soll, wo eine Wahl genügt hätte, macht die Sache nicht einfacher, so Leo Kränzle.
In der Fragestellung des RB wird insbesondere der Antrag auf  Städtebauförderantrag angesprochen. Dabei  entsteht leicht der Eindruck , mit einem NEIN zum Rathausneubau wären Fördermittel infrage gestellt.
Deshalb möchten Wagner und Kränzle  klären, welche Rolle die Städtebauförderung bei Planung und Bau der Neuen Ortsmitte spielt.  
Die Städtebauförderung, vertreten durch die Regierung von Schwaben, leistet (laut Nachfrage bei der Amtsleiterin und den Leitlinien)) keinerlei Zuschüsse für Neubauten
Zuschüsse gibt es für den Planungsprozess in Höhe von 30.000 €, wie die AZ berichtete. Für genau welchen Planungsprozess, Mehrzweckgebäude oder Umfeld oder beides, und ob es sich dabei um eine 1. Rate oder eine abschließende Summe handelt, hat Bgm. Gleich  bisher weder dem Rat noch der Öffentlichkeit verraten.
Geht man von Baukosten von wenigstens 5 Mio. € aus, fallen Minimum 500.000 € Planungskosten an. Dann ist der bislang gewährte Zuschuss eher gering zu werten.

Wofür sind noch Zuschüsse aus der Städtebauförderung zu erwarten? 
Möglich sind Zuschüsse für die Kosten der Außenanlagen bzw. den Umgriff einer „Neuen Ortsmitte“. Möglicherweise liegen die Kosten dafür bei bis zu 1 Mio. €, je nach Aufwand. In der Regel betragen die Kosten für das Umfeld/Außenanlage 10 % der Baukosten. Die Planung des Umgriffs und die damit verbunden Zuschüsse werden aber so gut wie gar nicht davon tangiert, ob ein Rathaus in der Ortsmitte entsteht.
Welche Vereine und Initiativen eine neue Bleibe im Mehrzweckgebäude finden sollen, wird sich erst nach dem Prozess der Bürgerbeteiligung klären lassen. Dazu wurde im Gemeinderat ein fachliche Begleitung mit einem erfahrenen Planungsbüro vereinbart. Auch daran beteiligt sich die Städtebauförderung.

Als Fazit lässt sich aus Sicht der Vertreter des Bürgerentscheids feststellen:  
Eine Gefährdung von Zuschüssen des Städtebauförderung durch eine Absage an einen Rathausneubau im Rahmen der bisherigen Überlegung Mehrzweckgebäude ist nicht zu erwarten. Im Gegenteil: Durch die Einbindung der Sanierung und Umnutzung freier Kapazitäten im  bestehenden Rathaus in einen angepassten Städtebauförderantrag wären evtl. reine Baukosten-zuschüsse zu erwarten!  Erst nach Abschluss aller Bürger- und Vereinsbeteiligungs-prozesse wird eine konkrete Planung eines Gebäudes für die ausgewählten Nutzer möglich. BE und RB sind  ein erster Bürgerbeteiligungsprozess zur Frage, ob das Rathaus künftig seinen Sitz beibehalten oder ob es  ein neues Gebäude(teil)  geben soll. 

Wie geht es weiter? Die Vertreter des Bürgerentscheids werden Ihre Gründe für Aufrechterhaltung des bestehenden Rathauses darlegen. Sie werden  die  Argumente der Befürworter eines Rathausneubaus auf Stichhaltigkeit prüfen.
Bitte, liebe Blog-Leser, beteiligen Sie sich mit Kommentaren am Diskussionsprozess. 
Wir freuen uns auf Ihre Nachrichten.
Schon jetzt ist klar, dass die Bürgerentscheidung am 24.09.17 unabhängig vom Ausgang, eine Bereicherung in einer breiten und v.a.offenen Debatte über die Zukunft des Ortes ist.

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