Die Zukunft der bisherigen TrinkwasserNotversorgung steht auf dem Spiel. In Adelsried werden die Weichen für eine Notversorgung Anfang 2018 neu gestellt.

Das Schutzgebiet oberhalb des Brunnens "Bahnhofstrasse" ist aufgehoben!
Nur die Schilder wurden noch nicht abmontiert.



Ohne öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt und ohne Information im Gemeinderat war erst in den Abwägungsbeschlüssen zum Baugebiet Steinhalde im Frühjahr 2017 bekannt geworden, dass das Wasserschutzgebiet zum Ersatzbrunnen in der Bahnhofstrasse vom Landratsamt bereits Anfang 2017 aufgehoben worden war.
Diese Aufhebung wird, so Gemeinderat Kränzle, nicht ohne Folgen für die künftige Notversorgung der Gemeinde sein. Noch im Bürgerentscheid zur Trinkwassernotversorgung war der Brunnen „Bahnhofstrasse“ als 2. Standbein ein wichtiges Argument gegen die Notleitung. Mit großer Mehrheit lehnte damals die Bürgerschaft eine von Bgm. Gleich und CSU/UW Räten favorisierte Verbindungsleitung der Brunnen von Adelsried und Bonstetten ab. Sie folgten damit der Argumentation der Initiatoren Joseph Schmid und Leo Kränzle, die auch darauf verwiesen hatten, dass Bonstetten noch bis mindestens 2016 über einen weiteren öffentlichen Brunnen in der Bahnhofstrasse als Reserve verfügt.

In Adelsried, so war neulich in der AZ zu lesen, wird gerade im Gemeinderat überlegt, nach dem Neubau des Tiefbrunnens auf dem Axtesberg den alten Brunnen zurückzubauen oder ihn nach einer Sanierung als 2. Standbein zu erhalten. Anfang 2018 soll dort bereits eine Entscheidung fallen. Möglicherweise wird eine Entscheidung in der Nachbargemeinde für den Rückbau auch die Diskussion in Bonstetten hinsichtlich einer Notleitung erneut entfachen.
Wie also soll es beim Thema Notversorgung in unserer Gemeinde weitergehen?
Aufschluss über die weitere Zukunft einer sicheren Trinkwasserversorgung könnte Bgm. Gleich auf eine Anfrage der Grünen liefern. Man könnte klären, ob nach der Aufhebung des Wasserschutzgebietes durch die Fachabteilung des Landratsamtes eine Aufrechterhaltung der Notversorgung durch den Brunnen Bahnhofstrasse prinzipiell noch möglich ist.
Hier unsere an Bürgermeister Gleich gerichtete Anfrage vom Feb. 2017 im Wortlaut:
Anfrage zur Aufrechterhaltung einer möglichen  Reserve- bzw. Notbrunnen-funktionalität des Trinkwassserbrunnens in der Bahnhofstrasse
Teil I Wasserrecht


·         Wann genau ist die wasserrechtliche Genehmigung des Brunnes ausgelaufen?

·         Wann wurde die Gemeinde auf das Auslaufen der  wasserrechtliche Genehmigung letztmalig aufmerksam gemacht?

·         Welche rechtlichen Folgen bzgl. eines Betriebs ohne wasserrechtliche Genehmigung werden von den Behörden (LRA bzw. WWA) angesprochen?

·         Welche Möglichkeiten eines ordnungsgemäßen Folgebetriebs werden aufgezeigt?
Wie könnte überhaupt ein möglicher künftiger Nutzen des Brunnes aussehen?




Teil II Technik

·         In welcher technischen Verbindung steht der Brunnen augenblicklich zum Wassernetz der Gemeinde?

·         Wird aktuell Wasser aus dem Brunnen gepumt?

·         Wird das Wasser aus dem Brunnen gemäß der Trinkwasserverordnung aktuell untersucht? 
      Mit welchen Ergebnissen?

·         Wird Wasser aus dem Brunnen aktuell – möglicherweise in gewissen Zeitabschnitten - in unser Netz eingespeist?

·         Wie wird der Brunnen aktuell gewartet?

·         Welche Unterhaltsmaßnahmen werden aktuell angewandt, um die Leistungsfähigkeit des Brunnens aufrecht zu erhalten?

·         Welche Unterhaltsmaßnahmen können auch ohne Verbindung mit dem Trinkwassernetz zur Aufrechterhaltung der Leistungsfähigkeit angewandt werden?

·         Welche Lebensdauerprognose hat aufgrund welcher Untersuchung die technische Einrichtung des Brunnens?



Bonstetten, den 13.02.2017

Leo Kränzle und Gertrud Wagner 

Von Bgm. Gleich liegen uns bisher keine belastbaren Auskünfte dazu vor. Auf der Bürgerversammlung am Freitag, den 17.11. 2017 wäre eine gute Gelegenheit, den Bonstettern Antworten hinsichtlich der künftigen Notversorgung zu geben.

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