Die Zukunft der bisherigen TrinkwasserNotversorgung steht auf dem Spiel. In Adelsried werden die Weichen für eine Notversorgung Anfang 2018 neu gestellt.
Das Schutzgebiet oberhalb des Brunnens "Bahnhofstrasse" ist aufgehoben! Nur die Schilder wurden noch nicht abmontiert. |
Ohne öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt und ohne Information im Gemeinderat war erst
in den Abwägungsbeschlüssen zum Baugebiet Steinhalde im Frühjahr
2017 bekannt geworden, dass das Wasserschutzgebiet zum Ersatzbrunnen
in der Bahnhofstrasse vom Landratsamt bereits Anfang 2017 aufgehoben worden war.
Diese Aufhebung
wird, so Gemeinderat Kränzle, nicht ohne Folgen für die
künftige Notversorgung der Gemeinde sein. Noch im Bürgerentscheid zur Trinkwassernotversorgung war der Brunnen
„Bahnhofstrasse“ als 2. Standbein ein
wichtiges Argument gegen die Notleitung. Mit großer Mehrheit lehnte damals die
Bürgerschaft eine von Bgm. Gleich und CSU/UW Räten favorisierte
Verbindungsleitung der Brunnen von Adelsried und Bonstetten ab. Sie
folgten damit der Argumentation der Initiatoren Joseph Schmid und Leo
Kränzle, die auch darauf verwiesen hatten, dass Bonstetten noch bis
mindestens 2016 über einen weiteren öffentlichen Brunnen in der
Bahnhofstrasse als Reserve verfügt.
In Adelsried, so war
neulich in der AZ zu lesen, wird gerade im Gemeinderat überlegt,
nach dem Neubau des Tiefbrunnens auf dem Axtesberg den alten Brunnen
zurückzubauen oder ihn nach einer Sanierung als 2. Standbein zu
erhalten. Anfang 2018 soll dort bereits eine Entscheidung fallen.
Möglicherweise wird eine Entscheidung in der Nachbargemeinde für
den Rückbau auch die Diskussion in Bonstetten hinsichtlich einer
Notleitung erneut entfachen.
Wie also soll es beim Thema Notversorgung in unserer Gemeinde weitergehen?
Wie also soll es beim Thema Notversorgung in unserer Gemeinde weitergehen?
Aufschluss über die
weitere Zukunft einer sicheren Trinkwasserversorgung könnte Bgm.
Gleich auf eine Anfrage der Grünen liefern. Man könnte
klären, ob nach der Aufhebung des Wasserschutzgebietes durch die
Fachabteilung des Landratsamtes eine Aufrechterhaltung der
Notversorgung durch den Brunnen Bahnhofstrasse prinzipiell noch
möglich ist.
Hier unsere an Bürgermeister Gleich gerichtete Anfrage vom Feb. 2017 im Wortlaut:Anfrage zur Aufrechterhaltung einer möglichen Reserve- bzw. Notbrunnen-funktionalität des Trinkwassserbrunnens in der Bahnhofstrasse
Teil I Wasserrecht
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Wann genau ist die
wasserrechtliche Genehmigung des Brunnes ausgelaufen?
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Wann wurde die Gemeinde auf das
Auslaufen der wasserrechtliche
Genehmigung letztmalig aufmerksam gemacht?
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Welche rechtlichen Folgen bzgl.
eines Betriebs ohne wasserrechtliche Genehmigung werden von den Behörden (LRA
bzw. WWA) angesprochen?
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Welche Möglichkeiten eines
ordnungsgemäßen Folgebetriebs werden aufgezeigt?
Wie könnte überhaupt ein möglicher künftiger Nutzen des Brunnes aussehen?
Wie könnte überhaupt ein möglicher künftiger Nutzen des Brunnes aussehen?
Teil II Technik
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In welcher technischen Verbindung
steht der Brunnen augenblicklich zum Wassernetz der Gemeinde?
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Wird aktuell Wasser aus dem
Brunnen gepumt?
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Wird das Wasser aus dem Brunnen
gemäß der Trinkwasserverordnung aktuell untersucht?
Mit welchen Ergebnissen?
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Wird Wasser aus dem Brunnen
aktuell – möglicherweise in gewissen Zeitabschnitten - in unser Netz
eingespeist?
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Wie wird der Brunnen aktuell
gewartet?
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Welche Unterhaltsmaßnahmen werden
aktuell angewandt, um die Leistungsfähigkeit des Brunnens aufrecht zu erhalten?
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Welche Unterhaltsmaßnahmen können
auch ohne Verbindung mit dem Trinkwassernetz zur Aufrechterhaltung der
Leistungsfähigkeit angewandt werden?
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Welche Lebensdauerprognose hat
aufgrund welcher Untersuchung die technische Einrichtung des Brunnens?
Bonstetten,
den 13.02.2017
Leo Kränzle und Gertrud Wagner
Von Bgm. Gleich liegen uns bisher keine belastbaren
Auskünfte dazu vor. Auf der Bürgerversammlung am Freitag, den 17.11. 2017 wäre eine gute Gelegenheit, den Bonstettern Antworten hinsichtlich der künftigen Notversorgung zu geben.