Warum neben Bürgerentscheid (BE) noch ein Ratsbegehren (RB)?
In der Sitzung des Gemeinderats am 24.07.2017 wurden die Weichen für den Bürgerentscheid gestellt. Herzlicher Dank geht an die 142 Unterstützer*innen, ohne die dieser Entscheidungsprozess außerhalb des Gemeinderats nicht möglich gewesen wäre. Nach der formalen Prüfung durch die Verwaltung und der einstimmigen Entscheidung des Gemeinderats ist der Bürgerentscheid jetzt zugelassen. Auf Antrag der Initiatoren wird vorbehaltlich einer Zustimmung des Innenministeriums der Bürgerentscheid zusammen mit der Bundestagswahl stattfinden. Auch wird den Bürger*innen die Briefwahl ermöglicht.
Nach Vorschlag von BGM Gleich und mehrheitlicher Zustimmung im Gemeinderat wird es zeitgleich eine Abstimmung über ein sogenanntes Ratsbegehren (RB) inkl. einer damit notwendigen Stichfrage geben. Die Fragestellung lautet im Kern ähnlich. Doch wer beim Bürgerentscheid für die Beibehaltung der dienstlichen Räume im bestehende Rathaus mit JA votiert muss beim RB mit NEIN abstimmen. Um schließlich noch seine Stimme für die Stichfrage abzugeben.
Nach Ansicht der Vertreter des Bürgerentscheids hätte durchaus eine Fragestellung genügt, um den mehrheitlichen Willen der Bürgerschaft zu erfahren. Doch auch das Ratsbegehren ist ein legitimes Mittel der Mehrheit im Gemeinderat, die Fragestellung so umzukehren, dass ein JA bei der Frage des RB eine Zustimmung zum Rathausneubau im Rahmen des Mehrzweckgebäudes bedeutet.
Formal werden alle
drei Fragen – Bürgerentscheid, Ratsbegehren und Stichfrage auf einem Wahlzettel
stehen.
Dass der Bürger drei Entscheidungen treffen soll, wo eine Wahl genügt hätte, macht die Sache nicht einfacher, so Leo Kränzle.
In der Fragestellung des RB wird insbesondere der Antrag auf Städtebauförderantrag angesprochen. Dabei entsteht leicht der Eindruck , mit einem NEIN zum Rathausneubau wären Fördermittel infrage gestellt.
Dass der Bürger drei Entscheidungen treffen soll, wo eine Wahl genügt hätte, macht die Sache nicht einfacher, so Leo Kränzle.
In der Fragestellung des RB wird insbesondere der Antrag auf Städtebauförderantrag angesprochen. Dabei entsteht leicht der Eindruck , mit einem NEIN zum Rathausneubau wären Fördermittel infrage gestellt.
Deshalb
möchten Wagner und Kränzle klären,
welche Rolle die Städtebauförderung bei Planung und Bau der Neuen Ortsmitte
spielt.
Die Städtebauförderung, vertreten durch die Regierung von Schwaben,
leistet (laut Nachfrage bei der Amtsleiterin und den Leitlinien)) keinerlei
Zuschüsse für Neubauten.
Zuschüsse gibt es für den Planungsprozess in Höhe von
30.000 €, wie die AZ berichtete. Für genau welchen Planungsprozess,
Mehrzweckgebäude oder Umfeld oder beides, und ob es sich dabei um eine 1. Rate
oder eine abschließende Summe handelt, hat Bgm. Gleich bisher weder dem Rat noch der Öffentlichkeit
verraten.
Geht man von Baukosten von wenigstens 5 Mio. € aus, fallen Minimum 500.000 € Planungskosten an. Dann ist der bislang gewährte Zuschuss eher gering zu werten.
Geht man von Baukosten von wenigstens 5 Mio. € aus, fallen Minimum 500.000 € Planungskosten an. Dann ist der bislang gewährte Zuschuss eher gering zu werten.
Wofür sind noch Zuschüsse aus der Städtebauförderung zu erwarten?
Möglich sind Zuschüsse für die Kosten der Außenanlagen bzw. den Umgriff einer
„Neuen Ortsmitte“. Möglicherweise liegen die Kosten dafür bei bis zu 1 Mio. €, je nach
Aufwand. In der Regel betragen die Kosten für das Umfeld/Außenanlage 10 % der
Baukosten. Die Planung des Umgriffs und die damit verbunden Zuschüsse werden
aber so gut wie gar nicht davon tangiert, ob ein Rathaus in der Ortsmitte
entsteht.
Welche Vereine und Initiativen eine neue Bleibe im Mehrzweckgebäude finden sollen, wird sich erst nach dem Prozess der Bürgerbeteiligung klären lassen. Dazu wurde im Gemeinderat ein fachliche Begleitung mit einem erfahrenen Planungsbüro vereinbart. Auch daran beteiligt sich die Städtebauförderung.
Welche Vereine und Initiativen eine neue Bleibe im Mehrzweckgebäude finden sollen, wird sich erst nach dem Prozess der Bürgerbeteiligung klären lassen. Dazu wurde im Gemeinderat ein fachliche Begleitung mit einem erfahrenen Planungsbüro vereinbart. Auch daran beteiligt sich die Städtebauförderung.
Als Fazit lässt sich aus Sicht der Vertreter des Bürgerentscheids feststellen:
Eine
Gefährdung von Zuschüssen des Städtebauförderung durch eine Absage an einen
Rathausneubau im Rahmen der bisherigen Überlegung Mehrzweckgebäude ist nicht zu erwarten.
Im Gegenteil: Durch die Einbindung der Sanierung und Umnutzung freier
Kapazitäten im bestehenden Rathaus in
einen angepassten Städtebauförderantrag wären evtl. reine Baukosten-zuschüsse zu
erwarten! Erst nach Abschluss aller
Bürger- und Vereinsbeteiligungs-prozesse wird eine konkrete Planung eines
Gebäudes für die ausgewählten Nutzer möglich. BE und RB sind ein erster Bürgerbeteiligungsprozess zur
Frage, ob das Rathaus künftig seinen Sitz beibehalten oder ob es ein neues Gebäude(teil) geben soll.
Wie geht es weiter? Die Vertreter des Bürgerentscheids werden Ihre Gründe für Aufrechterhaltung des bestehenden Rathauses darlegen. Sie werden die Argumente der Befürworter eines Rathausneubaus auf Stichhaltigkeit prüfen.
Bitte, liebe Blog-Leser, beteiligen Sie sich mit Kommentaren am Diskussionsprozess.
Wir freuen uns auf Ihre Nachrichten.
Schon jetzt ist klar, dass die Bürgerentscheidung am 24.09.17 unabhängig vom Ausgang, eine Bereicherung in einer breiten und v.a.offenen Debatte über die Zukunft des Ortes ist.
Schon jetzt ist klar, dass die Bürgerentscheidung am 24.09.17 unabhängig vom Ausgang, eine Bereicherung in einer breiten und v.a.offenen Debatte über die Zukunft des Ortes ist.